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Dahmen - Druen
Physiotherapie und Fußpflege
Erstdiagnostik auf dem Gebiet der Physiotherapie   Physiotherapeutische Behandlung ohne Arztbesuch ...? Als zugelassene Heilpraktikerin* biete ich an, auch ohne Arztrezept eine Erstdiagnostik auf dem Gebiet der Physiotherapie durchzuführen und eine physiotherapeutische Verordnung für Sie auszustellen. Was ist der Vorteil für Sie? Sie können sich im Fall von akuten, mit Hilfe der Physiotherapie zu behandelnden Schmerzen, unmittelbar von mir in der Praxis behandeln lassen und müssen nicht erst eine Arztpraxis aufsuchen und dort ein Rezept erfragen. Das erspart Ihnen lange Wege, umständliche Terminplanung und Wartezeiten. Ein Beispiel: Es ist später Abend und Sie verspüren plötzlich starke Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule. Ihr Hausarzt ist um diese späte Uhrzeit nicht mehr erreichbar. Sie können und wollen jedoch nicht abwarten, bis die Arztpraxis am nächsten Tag wieder öffnet. Kommen Sie in einem solchen Fall zu mir in die Praxis. Als Heilpraktikerin (Physiotherapie) werde ich Sie noch am selben Abend untersuchen. Bei dieser Untersuchung diagnostiziere ich, ob Ihre Diagnose zum Bereich der Physiotherapie gehört oder ob die Untersuchung eines Arztes notwendig ist. Falls Ihre Schmerzen physiotherapeutisch kuriert werden können, dann kann ich Sie sofort behandeln und Ihre Schmerzen lindern. Physiotherapeuten und Masseure ohne diese Zulassung dürfen ohne eine ärztliche Verordnung keine eigenständigen Behandlungen durchführen. Wird mir die Behandlung aufgrund der Erstdiagnostik des Heilpraktikers von der Krankenkasse erstattet? Ja. * Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie gem. §1, Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes

Physiotherapie

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